Antrag zur Verwertung des kommunalen Gehölzschnittes angenommen

Der Antrag den wir Grünen in der Gemeindevertretersitzung am 2.3.2006 zur Abstimmung stellten wurde mit großer Mehrheit angenommen. Und dies, obwohl die Beratung des Antrags im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft unter Hinzuziehung von Vertretern der örtlichen Naturschutzverbände zu sehr emotionalen Auseindersetzungen geführt hatte.

Der geänderte Beschlussvorschlag lautete:

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lahntal beauftragt den Gemeindevorstand dafür Sorge zu tragen, dass der mit örtlichen Naturschutzverbänden abgestimmte Pflegeplan für Bäume und Hecken eingehalten wird und vor Beginn der Schnittsaison mit dem Bauhof abgestimmt wird.
2. Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit ist ein Kosten-Nutzen-Vergleich aufzustellen zwischen

  • 1. den Kosten für Abtransport und Verbrennen,
  • 2. den Kosten für die Schredderung an Ort und Stelle durch einen gewerblichen Anbieter und
  • 3. den Kosten für die Schredderung an Ort und Stelle durch einen bauhofeigenen Schredder. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, als Ergänzung zur Schredderung die Option zur Anlage von Benjeshecken auf geeigneten Flächen zu prüfen, wie sie der Agenda-Beschluss der Gemeindevertretung vom 7.5.1998 vorsieht.

    Begründung:

    Der am 22.01.2006 an die Gemeindevertretung gegebene Bericht offenbart die Notwendigkeit Verbesserungen einzuleiten. Es wurde berichtet, dass in der Baum- und Gehölzpflege u.a. nach den Wünschen der Ortsvorsteher vorgegangen, allgemein „auf den Stock gesetzt“ und der Gehölzschnitt zum Verbrennen abtransportiert wird. Hier bestehen eine Reihe von Differenzen gegenüber der bestehenden Gesetzes- und Beschlusslage. Dies bedeutet z.B., dass derzeit kein Vorgehen nach einem mit dem NaBu abgesprochenen Pflegeplan erfolgt, wie wir es als fortbestehende Praxis annehmen konnten. Für private Haushalte sorgt der Müllzweckverband, dem die Gemeinde angehört, für die Abfallentsorgung nach Maßgabe des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und regelt auch die Verwertung des Gehölzschnitts. Für den kommunalen Gehölzschnitt wird nicht entsprechend vorgegangen. Auch wird nicht der Auftrag der Gemeindevertretung vom 7.5.1998 umgesetzt: „Eine geeignete Möglichkeit um Gartenabfälle zu entsorgen, ist zu suchen (keine Verbrennung sondern z.B Anlage von Benjeshecken).“

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