Kreistag debattiert über MRV in Goßfelden

In der Kreistagssitzung am 29. Mai wurde vom Vertreter der Lahntaler Grünen ein Änderungsantrag zu einem Linkenantrag eingebracht, der dem Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde einerseits den Rücken in den Auseinandersetzungen mit dem Betreiber der Schrottrecyclinganlage stärkt, andererseits es aber auch ermahnen soll, seine Aufsichtsfunktion umfassend wahrzunehmen.

Der Kreistagsabgeordnete Michael Meinel führte dazu aus: Im – kurz Umweltauschuss gab es Einvernehmen, dass Gesundheits- und Umweltbeeinträchtigungen, die durch einen Betrieb ausgehen, nicht einfach hingenommen werden können und es einer Minimierung der Emissionen und einer wirksamen Kontrolle bedarf. Die im Ausschuss durch die Lahntaler BI Windrose dankenswerterweise vorgestellte Dokumentation des anhaltenden unkontrollierten Entweichens von Dämpfen und Stäuben beim Schreddern von Altautoteilen hat sicherlich viele überzeugt, dass wir weiter an dieser Frage dran bleiben müssen und eine effiziente Betriebsüberwachung brauchen.

Wir konnten vor kurzem einem ausführlichen Bericht in der Presse entnehmen, dass das Regierungspräsidium tätig ist und seine Auflagen vor Gericht durchsetzen muss. Insofern können und sollten wir dem Regierungspräsidium hierbei unsere Unterstützung signalisieren. Es erscheint zudem aber auch sinnvoll, es beharrlich an seine Verantwortung zu erinnern. Durch diesen Antrag können wir dem Nachdruck verleihen.

An dem von der Linken vorgelegten Antrag zum Gewässerschutz haben wir im Hinblick auf die Zuständigkeit zwei Änderungen vorgenommen, die im Umweltausschuss einstimmig angenommen wurden.

Eine Änderung des Antrags in der vorgelegten Form ist deshalb notwendig, weil der Landkreis nicht in die Zuständigkeit des Regierungspräsidiums eingreifen kann. Denn für den Gewässerschutz und im speziellen für den anlagenbezogenen Gewässerschutz ist das RP zuständig und führt hierzu auch betriebliche Gewässerschutzinspektionen durch. Es sorgt zudem im Schadensfall auch für einen nachsorgenden Gewässerschutz und veranlasst ggf. eine Sicherung oder Sanierung. Dies wäre dem Landkreis nicht möglich.

Dies sage ich auch aus der Erfahrung der letzten Jahrzehnte. In diesen mussten wir in Lahntal kontinuierlich das RP an die Umsetzung seiner eigenen durch den Entsorgungs-betrieb nicht umgesetzten Auflagen erinnern. So wurde durch die Gemeinde ein Gutachten des Ökoinstituts in Darmstadt in Auftrag gegeben und die Forderungen der BI Windrose in Gesprächen mit und in Schreiben an das RP unterstützt. U.a. gehörten zu den Forderungen die regelmäßige Abfuhr und Entsorgung der überhohen Halden, die vollständige Einhausung der Sortier- und Transporteinrichtung, die kontinuierliche Staubmessung und die Emissionsmessung im Rohgas. All dies wurde lange vor dem Brand u.a. 2006 durch einen Beschluss der Lahntaler Gemeindevertretung gefordert.

Wie auch der Presse zu entnehmen und vor Ort festzustellen ist, sind zwar seit dem Eigentümerwechsel nach dem Brand Verbesserungen eingetreten und drängt die Aufsichtsbehörde nun auf die Einhaltung ihrer Auflagen. Das Unternehmen wehrt sich aber vehement mit allen Mitteln dagegen, vor allem gegen den Sofortvollzug der Sanierungs-anordnung. Es bezweifelt, dass es Verursacher der Belastungen ist.

Ungeachtet des Verursachers zeigen die seit 2011 zweimal im Jahr stattfindenden Unter-suchungen des Grasschnittes weiter erhöhte Schadstoffbelastungen der Futtermittel. Daher ist eine regelmäßige Überwachung des Grund- und Oberflächenwassers durch die zuständige Behörde im Sinne des Gewässerschutzes und eines vorsorgenden Gesundheits- und Naturschutzes geboten.

Aber auch in Bezug auf den Eintrag in andere Umweltbereiche sollten wir überprüfen, ob die derzeitige Überwachung ausreichend ist. Im Umweltausschuss wurde angeregt hierzu einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zu erarbeiten.

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