Beeinträchtigungen durch MRV per Beschluss erledigt

Große Koalition im Kreis lehnt gemeinsamen Antrag zu MRV ab

Eine lange Debatte im Kreistag zu den unstrittigen Schadstoffimmissionen im Umfeld der Autorecyclinganlage MRV in Lahntal-Goßfelden geht mit einem unerfreulichen Ergebnis für die Bewohner in deren Nachbarschaft zu Ende. Das RP berichtete, dass die Immissionsproblematik unverändert gegeben ist. Ein Verbot der Verfütterung von Grasschnitt von Schlägen aus der der unmittelbaren Nachbarschaft von MRV wird jährlich ausgesprochen. Andere Emissionsquellen wurden mittlerweile ausgeschlossen. Doch ein klares Signal an den RP, dass sich der Landkreis eine weitere Reduzierung von Gesundheits- und Umweltbeeinträchtigungen für seine Bürger an diesem Ort wünscht, wollte die Große Koalition nicht mit beschließen.

Noch im Frühjahr 2015 gab es Einvernehmen im Umweltauschuss, dass der Kreistag dem Regierungspräsidium bei seinen Bemühungen Auflagen vor Gericht durchzusetzen, seine Unterstützung signalisieren sollte. Die damals im Ausschuss durch die Lahntaler BI Windrose dankenswerterweise vorgestellte Dokumentation des anhaltenden unkontrollierten Entweichens von Dämpfen und Stäuben beim Schreddern von Altautoteilen hatte viele überzeugt, weiter an dieser Frage dran bleiben zu wollen, um eine effiziente Betriebsüberwachung zu erreichen.Von den Umweltpolitikern des Ausschusses sollte über den Sommer ein gemeinsamer Antrag erarbeitet werden. Grüne und Linke haben dies schließlich getan und dabei immer die Vertreter SPD und CDU einbezogen, sich jedoch vergeblich um deren direkte Beteiligung bemüht.

Da es Signale des ersten Beigeordneten gab, dass er sich um eine Präsentation des Regierungspräsidiums zur Klärung des Sachstandes bemüht, wurde die Einbringung des Antrag zuerst auf die Novembersitzung verschoben und dann zur abschließenden Beratung in den Umweltausschuss zurücküberwiesen. Zu dieser sollten dann Anfang des Jahres Vertreter des Regierungspräsidiums geladen werden.

Lahntaler Forderungen von 2006 endlich umgesetzt

Einerseits gab es nun von diesen erfreulicherweise zu berichten, dass einige schon von der Gemeindevertretung Lahntals 2006 geforderte Maßnahmen zur Staubminimierung und zu Messungen nun durchgesetzt sind. Andererseits bleibt als Quelle der Emissionen nur nocvh die MRV übrig ohne den konkreten Ort zu kennen.

Insofern bleibt das Ziel, Gesundheits- und Umweltbeeinträchtigungen, die durch einen Betrieb ausgehen, weiter zu reduzieren und daher eine Minimierung der Emissionen durchzusetzen und dies wirksam zu kontrollieren. Um hierzu Einigkeit im Ausschuss herzustellen, schlug Michael Meinel vor, den Ursprungsantrag erstens auf diese Forderung zu kürzen, sowie eine Bitte hinzuzufügen, dass dem Kreistag über das Mediationsergebnis berichtet wird. Stattdessen nutzte aber die große Koalition ihre Mehrheit, gar nicht über den Änderungsantrag zu beraten, stattdessen – zudem wahrheitswidrig – die Erledigung des Ursprungsantrags festzustellen.

Bleibt also nur, das Thema nach der Konstituierung des neuen Kreistages wieder auf die Tagesordnung zu nehmen.

Im Wortlaut

Der mehrfach verschobene Antrag stand zur abschließenden Beratung am 4.2. auf der Tagesordnung des Umwelt-(WIELU-)Ausschusses des Kreistages:

In Ergänzung zum einstimmigen Beschluss des Kreistages vom 29. Mai 2015 (Beschluss 417/2015 KT) den Kreisausschuss zu beauftragen, darauf hinzuwirken, dass das Regierungspräsidium Gießen im Rahmen seiner Zuständigkeit für den Gewässerschutz, das Grund- und Oberflächenwasser rund um die Marburger Rohstoffverwertung GmbH (MRV GmbH) in Goßfelden auf Schadstoffe untersuchen lässt, fordert der Kreistag den Kreisausschuss auf

  • gegenüber dem Regierungspräsidium Gießen (RP) als Aufsichtsbehörde für den Betrieb MRV GmbH darauf hinzuwirken, dass von der MRV GmbH keine Gefahren für die Umwelt und keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Anwohner in der Umgebung ausgehen.
  • sich dafür einzusetzen, dass die Einhaltung der Anordnungen für die Genehmigung der Anlage sichergestellt wird. Dies gilt insbesondere für die für den Betrieb festgelegten Anforderungen (Grenzwerte) zur Emissionsbegrenzung und die Sanierungsanordnung des RP nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz von 2013.
  • die Forderung der Gemeindevertretung Lahntal von 2006 gegenüber dem RP zu übernehmen, Emissionsmessungen auch im Rohgas der MRV GmbH anzuordnen und diese von den zuständigen Behörden überwachen zu lassen.
  • sich bei den zuständigen Behörden für die Erstellung einer Ausbreitungsrechnung für die Emissionsquelle MRV GmbH einzusetzen.
  • sich bei den zuständigen Behörden für ein aussagekräftiges Schwebstaubmessprogramm rund um die MRV GmbH einzusetzen, und die Ergebnisse des Messprogramms in geeigneter Weise zu veröffentlichen.

Begründung

Zur Vermeidung von Gesundheits- und Umweltbeeinträchtigungen bedarf es der Minimierung der Emissionen, die durch einen Betrieb ausgehen und einer wirksamen Kontrolle. Minimierung und Kontrolle werden durch die vorgeschlagenen Maßnahmen gewährleistet.

Eine unabhängige kontinuierliche Messung im Rohgas gewährleistet eine qualifizierte Beurteilung der Emissionen, die Ausbreitungsrechnung wiederum die der Konzentration der Immissionen (Schadstoffabgabe in die Lebenssphäre) im Umkreis von Emissionsquellen.

Nach dem Kenntnisstand der Antragsteller wurde bisher keine Ausbreitungsrechnung für die Emissionsquelle MRV GmbH durchgeführt. Die eindrucksvollen Ausführungen der BI Windrose in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Erneuerbare Energien, Landwirtschaft und Umwelt am 21.Mai 2015 und die Untersuchungsergebnisse des Grasschnittes in der Umgebung der MRV GmbH mit Überschreitungen der Höchstwerte bei den Dioxinen, Furanen und dem PCB sind gewichtige Indizien dafür, dass die Grenzwerte der Emissionen durch die MRV GmbH überschritten werden.

 

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