Die HNA berichtete am 30. Juni 2017 unter dem Titel „Der Rechtsstreit dauert an“ über das Umgehen des vom RP Gießen gegen DTRW erlassenen Sammlungsverbots durch Auslagerung der Altkleidersammlung an die Firma Eurocycle in Eschborn. Dies ist nur ein Teil des Umbaus des Nowakowski-Altkleiderimperiums. Meist entstehen durch Abspaltungen, wie aus aktuellen Handelsregisterauszügen hervorgeht, neue Firmen: Re-Use, Triglav und Volz. Selbst wenn die Verflechtungen schon durch Gerichtsentscheide dokumentiert sind, tun sich die RPs schwer das Verbot durchzusetzen oder aber die Kommunen in die Lage zu versetzen, dem Treiben Herr zu werden.
Der Eurocycle GmbH (die umfirmierte ehemals in Marburg ansässige Bicker GmbH) wurde schon einmal vor 5 Jahren mit Bescheid des Regierungspräsidiums Gießen vom 6. Dezember 2012 der Handel mit Textilien, sowie jede andere selbständige gewerbliche Tätigkeit untersagt, soweit sie unter § 35 GewO fällt. In so einigen Regierungsbezirken wird allen Unternehmen in dem Geflecht Unzuverlässigkeit attestiert.
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