In Lahntal ist es wie in vielen anderen Kommunen aufgrund einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt im vergangenen Jahr zur Abschaltung der stationären Geschwindingkeitsüberwachung gekommen. Die Gemeinde hatte sich für ein Modell entschieden, bei dem der private Dienstleisterbei der Auswertung direkt auf die Daten zugreift beim Verkehrsgerichtstag, an dem jährlich Verkehrsrechtsexperten in Goslar tagen, hatte schon seit einigen Jahren regelmäßig auf diese Problematik aufmerksam gemacht. es wurde als zwingend angesehen, dass Städte und Gemeinden vorgenommene Geschwindigkeitsmessungen als hoheitliche Aufgabe selbst auswerten müssen.
Dazu steht deren Geschäftsmodell im Konflikt mit der Sicherheits- und verkehrserzieherischen Zielen, da es darauf ausgelegt ist, an den luktrativsten Standorten die Geschwindigkeit zu überwachen. Und sie müssen zusätzlich zur Refinanzierung einen Gewinn erwirtschaften. Die Kommunen hätten die Refinanzierung der Geräte bei einer Streuung des Risikos im Verband in der Regel schon lange erreicht. An B 62 und B252 waren die u.a. auf Anforderung des damaligen FDP-Verkehrsminister in Hessen aufgestellt worden, da er das Nachtfahrverbot für LKW abschaffen wollte.
In einigen der betroffenen Kommunen wurden nun rechtskonforme Lösungen gefunden, wie z.B. in der Stadt Neustadt. Die Oberghessische Presse berichtet, dass das Stadtparlament in seiner jüngsten Sitzung unmittelbar vor der Sommerpause einstimmig für eine Vereinbarung votierte. Damit träte die Stadt Neustadt dem gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk der Städte Homberg (Ohm), Kirtorf und Romrod sowie der Gemeinden Feldatal, Gemünden (Felda) und Schwalmtal zur Überwachung des fließenden Verkehrs bei.
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