Dienstaufsichtsbeschwerde gegen McGovern gescheitert

Die Verweigerung des Spatenstiches zum neuen B252-Teilstück des Ersten Kreisbeigeordneten nutzte die 2-Personen-Fraktion einer kleinen marktradikalen Splitterpartei zu einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Nachdem sie im Kreistag mit ihrer Forderung  nach einer offiziellen Missbilligung, auf ganzer Linie gescheitert war. Nun unterlag sie mit Ihrer Beschwerde erneut, wie aus dem Schreiben des RPs, als Aufsichtsbehörde Ende des Jahres hervorgeht. Der RP stellte klar, wie in solchen Fällen zu verfahren ist und berücksichtigte auch die besondere Konfliktsituation. Der Hinterländer Anzeiger zitiert hierzu RP-Sprecherin Gabriele Fischer: „Für eine Maßnahme nach dem Disziplinargesetz sah die Aufsichtsbehörde keine Veranlassung.“

Karsten McGovern hatte mit einer dezidierten Aufarbeitung der Historie der B252-Planung begründet, warum er den Teil der Zeremonie mit dem Spatenstich verweigert. Gerade bei Lahntaler Politikern über alle Fraktionen hinweg wurde dies anerkennend registriert und auch die lokale Presse hatte hierzu differenziert berichtet. In dieser Differenzierung zwischen Teilnahme einerseits aber Verweigerung der symbolischen Handlung andererseits, sieht der RP kein dienstliches Vergehen. Es komme lediglich darauf an, klarzustellen, dass zu der Maßnahme unterschiedliche Positionen bestehen. Alle, die vor Ort waren, hatten erlebt, dass der Erste Kreisbeigeordnete dies getan hat.

Die Berichterstattung zum Scheitern der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen McGovern ist in der lokalen Presse völlig unterschiedlich. Der Platzhirsch ignoriert das Scheitern, übernimmt die politische Bewertung des Antragsstellers und bläst die Klarstellung zu einer Belehrung und zu einem Zeitungsaufmacher auf. Verknüpft wird dies mit seiner von der GroKo beabsichtigten Abwahl. Doch dies erfolgt in einer Situation, wo es an der Basis von CDU und SPD grummelt, wie andere lokale Zeitungen, wie der Hinterländer Anzeiger deutlich differenzierter berichtet.

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